Sämtliche Medien der Bibliothek, mit Ausnahme einiger weniger wertvoller Bände, können ausgeliehen weden.
Bei der ersten Entlehnung wird kostenlos ein Leserausweis ausgestellt. Dieser enthält die persönlichen Daten des Benutzers, welche im Computer erfasst werden, sowie seinen persönlichen Strichcode. Ab dem 2. Leserausweis wird eine Gebühr berechnet. Der Leserausweis ist bei jeder Entlehnung vorzuweisen.
Die Änderung des Wohnsitzes muss der Bibliotheksleitung umgehend mitgeteilt werden.
Die Ausleihfrist beträgt für Bücher DVD und Karten 30 Tage, für Spiele, Zeitschriften, Hörbücher, CDs und Tonies14 Tage. Kommt der Benutzer der Rückgabepflicht nicht rechtzeitig nach, so wird ihm eine schriftliche Mahnung zugesandt. Eine Verlängerung der Leihfrist ist auf Anfrage möglich, sofern das Buch/Medium nicht bereits für einen anderen Benutzer vorgemerkt ist.
Es werden keine Entlehngebühren eingehoben, bei verspäteter Rückgabe jedoch die vom Bibliotheksrat festgelegten Versäumnisgebühren verlangt.
Die Bücher und Medien sind sorgfältig zu behandeln. Der Benutzer haftet für Schäden und für den Verlust.
Für die Ausleihe und Rückgabe steht ein Selbstverbuchungsgerät zur Verfügung oder auf Wunsch eine Mitarbeiterin der Bibliothek an der Theke. Diese bemüht sich gleichzeitig, Sie fachgerecht zu beraten.